Erklärung zur Barrierefreiheit

Einleitung

Die Hoodieflow GbR ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website hoodieflow.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) teilweise vereinbar.

Bereits umgesetzte Maßnahmen:

  • Klare und konsistente Navigation
  • Strukturierte Überschriftenhierarchie
  • Aussagekräftige Alternativtexte für Bilder
  • Kontrastreiche Farbgestaltung
  • Responsive Design für verschiedene Bildschirmgrößen
  • Lesbare Schriftarten und -größen
  • Tastaturnavigation möglich

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit der Barrierefreiheit:

  • Einige Bilder und Grafiken verfügen möglicherweise noch nicht über vollständige Alternativtexte
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei aufbereitet
  • Einige interaktive Elemente könnten mit Screenreadern nicht optimal bedienbar sein

Unverhältnismäßige Belastung:

Als kleines Start-up mit begrenzten Ressourcen arbeiten wir kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern. Die vollständige Umsetzung aller Anforderungen stellt derzeit noch eine unverhältnismäßige Belastung dar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 5. März 2026 erstellt.

Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung durch die Hoodieflow GbR.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn dir Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, kannst du uns gerne kontaktieren:

Hoodieflow GbR
Wiktor Rakszawski und Johann Pongratz
Oskar-von-Miller-Ring 31
80333 München

E-Mail: hoodieflow.gbr@gmail.com
Telefon: +49 151 50546123

Wir werden dein Feedback prüfen und dich über die Ergebnisse der Prüfung informieren.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Unser Engagement

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern und allen Nutzerinnen und Nutzern ein optimales Erlebnis zu bieten. Dein Feedback hilft uns dabei, diese Ziele zu erreichen.

Stand: März 2026

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